Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenverarbeitung

  1. Art und Umfang des Vertrages 
    1.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die im Service-Vertrag aufgeführten Leistungen, Transporte, Preise, Termine und die vereinbarte Vertragsdauer der Wiegmann-Dialog auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung.
    1.2 Änderungen des Leistungsverzeichnisses müssen schriftlich vereinbart werden.
    1.3 Die Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten werden von der Wiegmann-Dialog beachtet. Bestandteil dieses Vertrages ist die Sicherungsbeschreibung gem. Anlage.
  2. Ausführung des Vertrages/Termine
    2.1 Die Firma Wiegmann-Dialog ist an die von ihr zugesagten Termine gebunden, sofern der Auftraggeber seine Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und die maschinelle Lesbarkeit der Datenträger sowie deren Vollständigkeit verantwortlich.
    2.2 Werden Datenträger oder sonstige Unterlagen vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in der erforderlichen Beschaffenheit zur Verfügung gestellt, so wird Fa. Wiegmann-Dialog sich bemühen, so zu disponieren, dass die Verarbeitung so zügig wie möglich durchgeführt werden kann. Für diesen Fall stimmt der Auftraggeber einer Verschiebung der Leistungszeit in angemessenem Umfang zu.
    2.3 Fa. Wiegmann-Dialog ist berechtigt, zur Erfüllung der Arbeit, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Dritte heranzuziehen.
    2.4 Dialog verpflichtet sich, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers durchzuführen. Sie beachtet bei Durchführung des Auftrages die einschlägigen Vorschriften des DSGVO und überwacht insbesondere die Einhaltung der zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gem. DSGVO. Fa. Wiegmann-Dialog unterrichtet den Auftraggeber bei Störungen des Verarbeitungsverlaufes, soweit sie das DSGVO betreffen.
    2.5 Der Transport von Datenträgern und sonstigen Unterlagen zum und von der Fa. Wiegmann-Dialog erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
    2.6 Standard- und Blankoformulare werden auf Wunsch von der Fa. Wiegmann-Dialog gestellt. Der Auftraggeber hat ebenfalls das Recht, Formulare mit eigenem Aufdruck zur Verfügung zu stellen.
    2.7 Programmierarbeiten: Sind nach diesem Vertrag von Fa. Wiegmann-Dialog ein Programm oder Programmteile zu entwickeln oder zu erweitern, so verpflichtet sich der Auftraggeber der Fa. Wiegmann-Dialog die Aufgabenstellung schriftlich mit allen Einzelheiten zu übergeben und Wiegmann-Dialog zugehörige Testdaten spätestens vor Abschluss der Programm-Entwicklungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Diese Testdaten müssen einen Umfang haben, der es ermöglicht, die Vollständigkeit der entwickelten Programme und die Richtigkeit aller Programmzweige zu testen und zu überprüfen.
    Dialog wird eine schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Testergebnisse des Programmes verlangen und den Beginn des Datenverarbeitungs-Auftrages bis zu deren Empfang zurückstellen. Die Datenverarbeitung wird sich danach über die festgelegte Vertragsdauer erstrecken.
    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei einer nachträglichen Änderung der Aufgabenstellung oder erheblicher Terminverzögerungen durch den Auftraggeber, die Programmentwicklungspreise entsprechend angepasst werden.
  3. Berechnung und Zahlung
    3.1 Sämtliche Preise gelten zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Die erste Mahnung erfolgt nach 15 Tagen, die zweite Mahnung erfolgt nach 30 Tagen und die dritte Mahnung erfolgt nach 45 Tagen. Nach der dritten Mahnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug. 3.2 Bei Zahlungsrückstand des Auftraggebers ist die Fa. Wiegmann-Dialog berechtigt, die Verarbeitung bis zur Beseitigung des Zahlungsrückstandes auszusetzen.
    3.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann Fa. Wiegmann-Dialog Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank verlangen.
    3.4 Die Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die jeweils gültige Preisliste. Etwaige Preiserhöhungen sind sechs Monate im Voraus anzukündigen.
    3.5 Zusätzliche Nebenleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zu den Sätzen der Preislisten oder mangels Preislisten zu den üblichen Sätzen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    3.6 Erstreckt sich eine Arbeit über mehr als zwei Monate, so ist Wiegmann-Dialog berechtigt, Teilrechnungen auszustellen.
    3.7 Mindestauftragswert pro Postauflieferung für Dienstleistung 46,50 €.
  4. Eigentum und Urheberrecht
    4.1 Eigentum und Urheberrecht an allen organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruckentwürfen und Datenträgern, die von Wiegmann-Dialog entwickelt und/oder bereitgestellt werden, verbleiben bei Wiegmann-Dialog. Der Auftraggeber erhält die Nutzung nur zu eigenen, dem Vertrag unterliegenden Zwecken und nur während der Vertragszeit.
    4.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Aushändigung der Programmunterlagen und der gespeicherten Daten, sofern diese speziell für ihn entwickelt und vom ihm die vollen Organisations-, Programmier- und Datenerfassungskosten gezahlt worden sind. Fa. Wiegmann-Dialog hat ein Rückbehalterecht bis zur Erfüllung der vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen. Das Nutzungsrecht für die Programme durch Dialog bleibt hiervon unberührt
    4.3 Fa. Wiegmann-Dialog kann jederzeit die von ihr erstellten Programme ändern, erweitern oder durch andere Programme ersetzen. Bei Programmen, die bei Wiegmann-Dialog für die Bearbeitung von Aufträgen des Auftraggebers eingesetzt werden, können die Programme geändert und die ursprüngliche Version aufgehoben werden.
  5. Geheimhaltung/Aufbewahrung
    5.1 Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Informationen, die er zur und in Erfüllung dieses Vertrages erhält, solange vertraulich behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
    5.2 Die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Verschwiegenheit gemäß Ziffer 5.1 verpflichten.
    5.3 Der Fa. Wiegmann-Dialog zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten sind mit eigenüblicher Sorgfalt aufzubewahren.
    5.4 Die Aufbewahrungspflicht der Firma Wiegmann-Dialog, auch für Datenträger und Programme, endet 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten oder Beendigung des Vertrages, falls vom Auftraggeber keine schriftliche Anweisung für den Ankauf, die Rücksendung oder die Lagerung zu den üblichen Sätzen der Fa. Wiegmann-Dialog erteilt wird.
    5.5 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zur Verarbeitung auch personenbezogener Daten durch Fa. Wiegmann-Dialog. Soweit es sich um personenbezogene Daten Dritter handelt, ist der Auftraggeber entsprechend ermächtigt.
  6. Fehlerhafte Arbeiten
    6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb der folgenden Fristen nach Übergabe der Auswertungen unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen:
    a) Bei täglichen Arbeiten und solchen, die innerhalb einer Woche und an verschiedenen Arbeitstagen durchgeführt werden, bis zur nächsten Verarbeitung.
    b) Bei Arbeiten, die wöchentlich oder dekadisch durchgeführt werden, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
    c) In anderen Fällen innerhalb von 10 Arbeitstagen.
    Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
    6.2 Fa. Wiegmann-Dialog verpflichtet sich, fehlerhafte Arbeiten, die aus unrichtigem Funktionieren der Datenverarbeitungsanlagen, durch Firmenpersonal oder durch sonstige von Fa. Wiegmann-Dialog zu vertretende Umstände entstehen, auf eigene Kosten zu wiederholen oder, wenn der Auftraggeber zustimmt, bei einer späteren Bearbeitung zu berücksichtigen.
    6.3 Die Pflicht nach § 6.2 entfällt, wenn der Auftraggeber in die Arbeiten von Wiegmann-Dialog ohne dessen Zustimmung eingegriffen hat.
    6.4 Sobald die Mängel nach Ziffer 6.2 von Fa. Wiegmann-Dialog nicht nachgebessert werden können, hat der Auftraggeber lediglich das Recht zur Minderung. Alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  7. Haftung Fa. Wiegmann-Dialog im übrigen
    7.1 Verletzt Fa. Wiegmann-Dialog Vertrags- oder sonstige Pflichten leicht fahrlässig, bestehen keine Schadenersatzansprüche. Jedoch gilt bei Schadenersatzansprüchen wegen Verzuges oder Unmöglichkeit infolge leicht fahrlässiger Verletzung, daß Fa. Wiegmann-Dialog haftet, der Ersatzanspruch oder der Höhe nach auf den Betrag des Preises der verzögerten oder nicht erbrachten Arbeiten beschränkt wird. Haftung für postalische Gestaltung wird von Wiegmann-Dialog ausgeschlossen.
    7.2 Entsteht dem Auftraggeber ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit von Wiegmann-Dialog, haftet Wiegmann-Dialog. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die als Folge der Verfehlung voraussehbar waren, jedoch nicht mehr als der 10-fache Wert der zu Grunde liegenden Arbeit.
    7.3 Bei Maschinenschäden, Stromsperren, Streik-, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Unfall, Feuer, Wasser, Diebstahl und höhere Gewalt, auch bei den Zulieferern von Wiegmann-Dialog, die eine Erfüllung unmöglich machen oder behindern, entfällt für Wiegmann-Dialog für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war. Wiegmann-Dialog kann in diesem Falle seine Leistungspflicht ganz oder teilweise aufheben. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Verhinderungsfalles zu unterrichten.
    7.4 Alle weitergehenden Ansprüche gegen Wiegmann-Dialog – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch außervertragliche – sind ausgeschlossen.
  8. Vertragsdauer und Kündigung
    8.1 Der vereinbarte Vertrag beginnt mit der Aufnahme der vertraglichen Leistungen und wird, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Dauer geschlossen. Wird er nicht zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
    8.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden, erstmals zum Ende der Grundlaufzeit. Die Kündigung muß schriftlich ausgesprochen werden.
    8.3 Der Auftraggeber hat das Recht, auch noch nach Vertragsende Abschlussarbeiten durchführen zu lassen, ohne daß das Vertragsverhältnis dadurch wieder auflebt.
    8.4 Wiegmann-Dialog hat das Recht, bei Zahlungsrückstand (mit Erreichen der Mahnstufe 3) das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Kündigt Wiegmann-Dialog fristlos wegen Zahlungsrückstand oder einem sonstigen wichtigen Grund, hat es für die Zeit, die der Vertrag bei ordentlicher Kündigung noch bestehen würde, einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 8.6.
    8.5 Auftragsgegenstand sind alle beim Auftraggeber in der Vertragszeit anfallenden Arbeiten, Wiegmann-Dialog ist hierauf personell und maschinell eingestellt. Nimmt der Auftraggeber ganz oder teilweise, entgegen der Vereinbarung, Wiegmann-Dialog bei vertragsgemäßer Kündigung nicht in Anspruch, hat Wiegmann-Dialog einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 8.6
    8.6. Basis für eine Entschädigung sind alle Arbeiten eines Sachgebietes für die letzten 6 Monate vor Ausspruch einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung. Die Höhe des Anspruchs beträgt pauschal ohne Nachweis 80 % der nicht zur Ausführung gekommenen Arbeiten.
  9. Schlußbestimmungen
    9.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die der Bedeutung der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
    9.3 Ergeben sich in der praktischen Anwendung des Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben so verpflichten sie sich, diese in sachlicher, am Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen.
    9.4 Gerichtsstand ist soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Hannover in Niedersachsen.